5 JAHRE GARANTIE

Küchen von RASTELLI werden mit großer Sorgfalt und Leidenschaft unter Verwendung von Produkten höchsten Standards entwickelt und hergestellt. Dadurch kann RASTELLI eine fehlerfreie Herstellung der Küchen garantieren wie in der Garantieerklärung vorgesehen. RASTELLI kann aber nicht für Schäden durch unsachgemäße Montage, Gebrauch oder Wartung zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Garantie setzt voraus, dass die Küche sachgemäß von Fachpersonal montiert, genutzt und gewartet wird unter Beachtung der Angaben der Gebrauchs- und Wartungsanleitung.

RASTELLI sucht stets die besten Materialien zur Herstellung der eigenen Produkte aus. Die verwendeten Materialien sind widerstandsfähig, von hoher Lebensdauer, besitzen ein hervorragendes optisches Erscheinungsbild und besitzen charakteristische Eigenschaften; jedes einzelne Teil ist in Bezug auf Färbung und Nuancen einzigartig; eine mögliche Abweichung der Farben, Glanz und Tönung im Laufe der Zeit sind Eigenschaften, die Qualität und Hochwertigkeit unserer Küchen betonen und stellen keinesfalls Abweichungen in der Qualität dar.

Natürliche Materialien (wie z.B. Holz, Marmor, Granitstein) sind „lebendige“ Materialien und unterliegen natürlichen Veränderungen im Laufe der Zeit oder durch Benutzung. Holz kann Formveränderungen unterliegen wobei sich mit der Zeit an Nähten und Verbindungen unwesentliche Spalten oder Verformungen bilden können. Dies sind Anzeichen dafür, dass es sich um echtes Holz handelt und keinesfalls um Materialfehler.

Sollten glänzende Oberflächen für längere Zeit Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein, so kann dies zu

Änderungen im Farbton führen.

Lacke auf Wasserbasis können ebenfalls natürlichen Änderungen im Farbton unterworfen sein.

All diese Eigenschaften sind nicht als Fehler zu interpretieren, sondern als ein Qualitätszeichen der verwendeten Materialien und werten deshalb das Endprodukt und seine Einzigartigkeit auf.

 

DAUER DER GARANTIE

Die von RASTELLI angebotene Garantie hat eine Dauer von 5 (fünf) Jahren und beginnt sobald das Produkt das RASTELLI Werk verlässt. Das auf der RASTELLI Rechnung angegebene Datum ist hierfür maßgebend.

 

GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE

Diese begrenzte Garantie löst die gesetzliche Garantie des Landes, in dem der Verkauf stattfindet nicht ab, sondern gilt als zusätzliche Vereinbarung.

Sie  gilt  nur  für  den  privaten  Endverbraucher und  für  den  häuslichen  Gebrauch  und  ist  auf  den

ursprünglichen Käufer begrenzt und kann nicht im Wiederverkaufsfall oder bei Schenkung abgetreten werden.

 

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen muss der Originalkassenzettel oder die Rechnung vorgelegt werden.

 

GARANTIEANSPRUCH GELTEND MACHEN: FRIST UND FORM

Ein eventueller Garantieanspruch muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels beim RASTELLI Verkäufer, bei dem der Kauf stattgefunden hat, eingereicht werden. Sollte dieser nicht mehr verfügbar sein, so kann der Anspruch direkt bei RASTELLI eingereicht werden. Dabei sollten Originalrechnung, eine kurze und genaue Beschreibung der Mängel und Fotos beigelegt werden.

RASTELLI behält sich vor, weitere Fotos und Informationen anzufragen oder bei Bedarf einen persönlichen Termin Vorort mit einem Beauftragten zu vereinbaren.

 

REGELN IM UMGANG MIT DER KÜCHE

Diese Garantie bewahrt ihre Gültigkeit nur solange die Hinweise zur Montage, Benutzung und Wartung eingehalten werden. Diese Hinweise können auf der RASTELLI Homepage eingesehen werden.

 

VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN

Diese begrenzte Garantie hat in folgenden Fällen keine Gültigkeit:

Falsche Planung der Zusammensetzung falls nicht direkt von RASTELLI durchgeführt;

Probleme, die auf die Montage einzelner Teile oder der gesamten Komposition zurückzuführen sind;

Produkte, die auch nur teilweise eine Garantie des Herstellers besitzen (z.B. Elektrogeräte, Armaturen), elektrische Teile, Spülbecken, Küchenblöcke;

Glas;

Elemente, die nicht Teil der Einbauküche sind (z.B. Stühle, TV-Bereich, Tisch);

Fabrikationsfehler und/oder Materialfehler, die bei der Lieferung der Küche noch nicht vorhanden waren (Originalfehler);

Mängel, die ab Entdeckung nicht innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden;

Sobald bei der Aufstellung der Küche oder Teile davon Änderungen vorgenommen werden, d. h. es werden nachträglich Änderungen oder Eingriffe, die nicht von Fachpersonal durchgeführt werden, vorgenommen ;

Bei  Montage-,  Reparatur-  oder  Wartungsarbeiten  die  unsachgemäß  und  nicht  von  Fachpersonal durchgeführt werden;

Wenn Originalteile oder Zubehör durch andere ersetzt werden (keine Originalteile);

Schadensereignisse,  unsachgemäße,  abnorme,  falsche  oder  nicht  häusliche  Nutzung,  Missbrauch, unzureichend oder nicht durchgeführte Wartungsarbeiten, falsche Lagerung ;

Abnutzung, normaler Verschleiß, Einschnitte, Kratzer, Stoß- oder Unfallschäden ;

Gebrauch  in  unangemessener  Umgebung,  d.h.  wenn  Temperatur  oder  Luftfeuchtigkeit  auch  nur

Zeitweise nicht den Empfehlungen und den Nutzungsregeln entsprechen;

 

Schäden  verursacht  durch:  Verspätungen,  Unmöglichkeit  der  Nutzung,  entstandene  Kosten  durch eventuelle Aufstellung einer Ersatzküche;

Kosten durch Beseitigung, Demontage und Wiederaufbau eines Ersatzprodukts oder Teile davon ;

Kosten und Ausgaben für den Transport beschädigter Teile zur RASTELLI Niederlassung oder zu einem RASTELLI Händler und zurück, sowie der Versand eventueller Ersatzteile;

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Ereignisse;

Andere Situationen, die nicht speziell von dieser Garantie gedeckt sind;

 

SCHÄDEN UND/ODER ZUSATZKOSTEN

Mit  Ausnahme dessen was  ausdrücklich  in dieser Garantie vorgesehenen ist,  kann RASTELLI weder für indirekte Schäden und/oder Schäden an Dritte noch für andere Kosten in Verbindung mit der Nutzung der Küche zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Inhalt dieser Garantie ist exklusiv und schließt andere eventuelle Abhilfen aus.

 

BEARBEITUNG

Wird ein Garantieanspruch geltend gemacht, so wird dieser von RASTELLI untersucht. Sollte ein von dieser Garantie abgedeckter Planungs- oder Herstellungsfehler anerkannt werden, wird RASTELLI entscheiden  ob  der  Mangel  repariert  oder  das  Produkt  mit  einem  entsprechenden oder  gleichwertigen Produkt ausgetauscht wird. Das Anerkennen der Mängel unter Anwendung dieser begrenzten Garantie und die Entscheidung ob ausgetauscht oder repariert werden soll liegt im vollen und unbegrenzten Ermessen von RASTELLI.

Von dieser Garantie ausgeschlossen und somit zulasten des Kunden sind Transportkosten (Sowohl der zu reparierenden als auch der auszutauschenden Teile) und Arbeitslohn; diese werden direkt mit demjenigen, der die Eingriffe ausführt abgerechnet.

Sollte eine Küche nicht mehr von RASTELLI hergestellt werden, so wird das beschädigte Teil mit einem entsprechenden, angebrachten und gleichwertigen Produkt nach vollem und unbegrenztem Ermessen von RASTELLI ersetzt.

 

ABSCHLIESSENDE VEREINBARUNGEN

Jeglicher Eingriff, unabhängig davon ob es sich um Ersatz oder Reparatur handelt, verlängert die ursprüngliche Dauer der Garantie nicht und fügt keinen zusätzlichen Garantieanspruch hinzu.

Die Erklärungen dieser begrenzten Garantie stellen die Eigenverantwortung von RASTELLI dar und sind die einzige Lösungsmöglichkeit für den Kunden im Garantiefall.

Die gesetzlichen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber einem Kauf auferlegt bleiben davon unberührt.

 

GERICHTSSTAND

Diese Garantie unterliegt den Regeln nach italienischem Recht und Erfüllungsort ist demnach im Land der Niederlassung RASTELLI (Atri – TE – Italien)

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